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§4 der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz: "Als Behörde im Sinne des Gesetzes gilt der Reichsminister des Inneren sowie der Stellvertreter des Führers." Im Jahre 2003 ein gültiger Paragraph. Es hat auch eine gewisse Logik, denn es geht ja hier um das "Heil"praktikergesetzt.

-- Werner Koczwara