§4 der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz: "Als Behörde im Sinne
des Gesetzes gilt der Reichsminister des Inneren sowie der Stellvertreter
des Führers." Im Jahre 2003 ein gültiger Paragraph. Es hat auch eine gewisse
Logik, denn es geht ja hier um das "Heil"praktikergesetzt.
-- Werner Koczwara